5. Aussenanlagen

5. Aussenanlagen


5.1 GARTENANLAGE
Besonderer Wert wird auf die Gestaltung der Gartenanlage gelegt. Frei- und Grünflächen werden gartenarchitektonisch gestaltet mit einer standortgerechten Bepflanzung.

5.2 ZUFAHRTEN, ZUGÄNGE UND TERRASSEN
Hauszugangswege werden als Betonpflaster- bzw. Verbundsteinbelag, architektonisch aufgelockert gestaltet. Für Wohnungsterrassen werden Betonplatten in zementgrau mit glatter Oberfläche verwendet.

Zufahrtswege werden als Asphaltbelag, Verbundsteinbelag oder Rasengitter ausgeführt. Parkplätze im Freien oder wassergebundene Flächen sind als Betonpflaster oder Verbundsteinbelag angelegt oder bestehen aus Rasengittersteinen. Die Ausführung richtet sich nach dem vorgegebenen Geländeverlauf und den sich hieraus ergebenen gartengestalterischen Möglichkeiten in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

5.3 BELEUCHTUNG DER AUSSENANLAGEN
Zufahrtswege, der Hauseingang und die Beistellplätze erhalten eine ausreichende Außenbeleuchtung, die über Bewegungsmelder mit automatischer Ausschaltung gesteuert werden.

5.4 TIEFGARAGEN-STELLPLÄTZE
Die Tiefgaragen Stellplätze werden nach behördlicher Auflage erstellt.
Material: Betonfertigteile (Wände, Boden; Decke)
Größe ca. 5,85 m x 2,99 m x 2,54 m
Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann die Garage mit Zusatzausstattungen versehen werden (z.B. Ladestation für Elektrofahrzeug).