2. Wohngebäude

2. Wohngebäude


2.1 PLANUNG
Die Planung erfolgt nach den Maßgaben des barrierefreien Bauens, in sinnvoller Umsetzung der DIN-Normen, sowie nach den einschlägigen Baubestimmungen und nach den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung.

2.2 ERDARBEITEN
Abtragen des Humus und separate Lagerung. Aushub der gesamten Baugrube, der Fundamente, Kanalisations- und Wasserleitungsgräben einschließlich der Abfuhr des übrigen Erdmaterials. Schichtweise Wiederverfüllung der Gräben. Herstellung des geplanten Geländeprofils. Eventuelle Höhenunterschiede zu den Nachbargrundstücken werden an- bzw. abgeböscht. Die Ausführung erfolgt nach statischen Erfordernissen und unter Beachtung der am Datum der Baugenehmigung gültigen Vorschriften und Verordnungen.

2.3 GRÜNDUNG DES BAUWERKS
Die Gründung und das Tragwerk erfolgt gemäß der statischen Berechnungen (der am Datum der Baugenehmigung gültigen Vorschriften und Verordnungen). Die Bodenplatte wird als massive Fundamentplatte in Ortbeton (Betongüte nach Statik) entsprechend den statischen Berechnungen und Zeichnungen ausgeführt. Ein Fundamenterder wird in die Fundamente eingelegt, nach den VDE-Richtlinien.

2.4 BODENPLATTE
Stahlbetonboden in Festigkeitsklasse C 25/30 nach Bedarf wasserundurchlässiger (WU) Beton auf einer Kiesrollierung. In Kellerbereichen, allgemeinen Räumen und in Technikräumen mit Estrich und Dämmung nach Vorschrift, wischfester Anstrich.

2.5 AUSSENWÄNDE
Außenmauer als Ziegelmauerwerk oder – wenn konstruktiv erforderlich – in Stahlbeton entsprechend der statischen Berechnung und des Wärmeschutznachweises.

Die Außenfassade erhält einen mineralischen Außenputz. Auf diesen wird ein 2-maliger Anstrich aufgebracht. Die Fassadenfarbgestaltung erfolgt in Absprache mit den Architekten und den zuständigen Behörden und wird in einer Gesamtkonzeption festgelegt.

Die Kelleraußenwände werden, soweit erforderlich in wasserundurchlässigem (WU) Beton, ausgeführt und komplett bis zur Bodenplatte gedämmt (nach Energieeinsparverordnung). Lichtschächte bestehen aus Beton-Fertigteilen mit verzinktem Gitter.

2.6 INNENWÄNDE
Tragende Innenwände werden als Stahlbeton oder Mauerwerk ausgeführt. Wohngeschosse: Ziegelmauerwerk bzw., wenn konstruktiv erforderlich, in Stahlbeton. Wohnungstrenn- und Treppenhauswände werden entsprechend den schalltechnischen Anforderungen nach DIN (Deutsches Institut für Normung), Wandstärke 17,5 cm – 24 cm.

Nichttragende Innenwände werden in den Wohngeschossen als Ziegelmauerwerk mit einer Wandstärke von 12,5 cm ausgeführt. Im Kellerbereich sind dies Holztrennwände.

2.7 GESCHOSSDECKEN
Stahlbeton-Massivplatten bzw. Stahlbetonfiligranplatten-Decken. Unterseiten von Filigranplattendecken und Gipskartonplatten werden tapezierfähig gespachtelt.

2.8 TREPPEN / TREPPENHAUS
Die Geschosstreppen werden als Treppenläufe mit betonierten Stufen aus Stahlbeton bzw. als Stahlbetonfertigteile nach Statik- und Schallschutzanforderungen ausgeführt. Das Treppenhaus erhält einen hochwertigen Belag aus Naturstein oder Feinsteinzeug. Es ist ausgestattet mit Beleuchtungskörpern und ausreichend Lichtschaltern. Das Treppengeländer wird als Stahlkonstruktion mit Anstrich gefertigt. Der Handlauf ist aus Edelstahl. Die Wände erhalten einen mineralischen Putz, auf dem ein Anstrich aufgebracht wird. Decken werden glatt verputzt bzw. gespachtelt und erhalten einen weißen Anstrich.

2.9 BALKONE / TERRASSEN
Balkone werden als Stahlbeton-Massivplatten mit einem Belag aus Betonplatten oder Fliesen in zementgrau 40/40 cm gefertigt. Terrassen erhalten einen Belag aus Betonplatten in zementgrau 40/40 cm.

2.10  ZIMMERMANNS- UND DACHDECKERARBEITEN
Der Dachstuhl ist eine Holztragkonstruktion mit Holzaufbau, die in zimmermannsmäßiger Verarbeitung und nach statischen Erfordernissen ausgeführt wird. Der Dachaufbau besteht aus Sparren, Folie (Dampfbremse), Wärmedämmung, Schalung und Dachdichtbahn (diffusionsoffen) gemäß Wärmeschutznachweis. Dachdeckung in Ton- oder Betondachziegel mit Dachneigung.

2.11  FLASCHNER- UND SCHLOSSERARBEITEN
Die Dachrinnen, Fallrohre, Verkleidungen und Verwahrungen (Flaschnerarbeiten) werden in Titan-Zink ausgeführt.

Im Treppenhaus im Außenbereich werden Treppengeländer als Stahlkonstruktion mit Anstrich angebracht, im Innenbereich werden die Handläufe in den Treppenhäusern in Edelstahl ausgeführt.

Auf Balkonen wird eine verzinkte Stahlkonstruktion verwendet.

2.12  INNENPUTZ
In allen Wohnräumen werden die Wände tapezierfähig verputzt. In Bädern und WC-Räumen erhalten die Wände einen Verputz bzw. Untergrund, der für die Anbringung von Fliesen geeignet ist. Gemauerte Wände in Kellerbereichen erhalten einen Putzbestich mit Anstrich. Betonwände im Kellerbereich erhalten keinen Verputz, sie erhalten einen Anstrich. Der Putzanschluß an Holzbauteilen sowie Gipskartondecken wird mit Anschlussfugen ausgeführt. Diese Fugen sind unterhaltungsbedürftig, da durch nicht zu vermeidenden Holzschwund (z.B. im Dach) sowie Temperatur- und Raumklimaschwankungen Schwundrisse aus Bewegungen entstehen können. Diese Fugen sollten daher kontrolliert und bei auftretenden Rissen baldmöglichst wieder geschlossen werden.

2.13  FUSSBODENAUFBAU
Die Fußböden in Wohnungen werden als schwimmender Heizzementestrich (Fußbodenheizung) mit Dämmungsaufbau (Trittschalldämmung bzw. Wärmeisolierung) nach DIN verlegt. Es wird ein umlaufender Isolierstreifen zur Vermeidung von Schallbrücken eingebracht.

2.14  FENSTER, FENSTERBÄNKE UND ROLLÄDEN
Alle Fenster und Fenstertüren in den Wohngeschossen werden als Holz-Fenster mit 3-fach-Isolierverglasung ausgeführt. Alle nach außen liegenden Räume erhalten mindestens einen Lüftungsflügel mit einem Dreh-Kipp-Beschlag. Die Balkontüren werden als Dreh/Kipptüren ausgeführt oder als Hebe-Schiebetüren in Holz. Kellerfenster werden als Kunststofffenster ausgeführt.

Innenfensterbänke werden aus Naturstein gefertigt, Außenfensterbänke bestehen aus Aluminium mit Antidröhnbeschichtung.

Fenster und Fenstertüren in den Wohnungen erhalten Kunststoff-Rollläden mit Kurbelantrieb. Rollläden an Fenstern und Fenstertüren im Garten- bzw. Erdgeschoss, werden mit Aufschiebesicherungen ausgestattet, wenn sie von außen zugänglich sind.

2.15  TÜREN UND SCHLIESSANLAGE
Die Hauseingangstüre wird in Aluminium oder Holz gefertigt, außen mit einer Griffstange aus Edelstahl, innen mit Drückergarnitur, ferner mit elektrischem Türöffner, Farbe nach Farbkonzept der Wohnanlage. Im Bereich der Hauseingangsanlage im Erdgeschoss befinden sich frei zugängliche Klingel- und Sprechanlagen zu den einzelnen Wohnungen und die Briefkastenanlage.

Türen im Kellerbereich werden nach baugesetzlicher Vorschrift ausgeführt, als Holz-Türen mit Stahlzargen.

Die Schließfunktion wird nach Schließplan ausgeführt. Gesicherte Schließanlage, Zylinder an Wohnungseingangstüren. Die den Wohnungen zugeordneten Kellerabteile sind gleich schließend mit der jeweiligen Wohnung. Auf Wunsch kann auch die Garage mit in die Schließanlage integriert werden.

2.16  KELLERAUFTEILUNG
Jede Wohnung erhält einen zugeordneten Kellerraum. Die Abtrennung erfolgt mit Holztrennwänden oder Mauer. Die Zugangstüre ist ausgestattet mit Profilzylinder der Schließanlage. Umfassungswände aus Beton bzw. Mauerwerk. Die Decken erhalten einen weißen Anstrich.